Beitragsgestaltung
MitgliedsbeiträgeUnsere Mitgliedsbeiträge erheben wir in Abhängigkeit vom gewählten Sportprogramm bzw. der Abteilung und vom Status einer Voll- oder Teilmitgliedschaft.
Die Mindestlaufzeit einer Mitgliedschaft bzw. Teilnahme beträgt ein Quartal.
Die Zahlung der Mitgliedsbeiträge erfolgt in der Regel halbjährlich oder auch jährlich (in den ersten beiden Wochen der Monate Januar oder Juli eines Jahres oder neuen Quartals). Darüber hinaus kann ein Antrag an den Vorstand gestellt werden, die Zahlung pro Quartal oder monatlich vorzunehmen.
Ruhende Mitgliedschaft/KündigungRuhende Mitglieder sind Mitglieder, die auf Antrag das Ruhen ihrer Mitgliedschaft schriftlich beim Vorstand beantragen. Dies kann insbesondere bei längeren Abwesenheiten (z.B. beruflicher Art, Krankheit etc.) oder aufgrund besonderer persönlicher oder familiärer Gründe erfolgen.
Eine ruhende Mitgliedschaft kann für mindestens einen Monat (vom Beginn bis zum Ende eines Monats) beantragt werden. Das Summieren einzelner Wochen aus zwei aufeinanderfolgenden oder mehreren Monaten ist nicht statthaft.
Während des Ruhens der Mitgliedschaft sind die Rechte und Pflichten des Mitglieds ausgesetzt.
Eine Kündigung ist regulär zum Quartalsende möglich. Diese muss schriftlich, mit einer Frist von 4 Wochen vor Ablauf eines Quartals, der Geschäftsstelle vorliegen.
Kontoverbindung des VereinsKontoinhaber: VGBS e.V.
IBAN: DE31 12 0300 0010 2036 7213Bankinstitut: Deutsche Kreditbank BIC: BYLADEM1001 |
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Grundbeitrag im VGBS pro Monat (ab 1.1.2018)
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Mitgliedsbeitrag (inkl. Grundbeitrag) bei einer Sportgruppe/Sparte pro Monat (ab 1.1.2018) |
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(Erweiterter) Mitgliedsbeitrag (inkl. Grundbeitrag) bei 2 kombinierten Sportgruppen/Sparten pro Monat (ab 1.1.2018) |
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Zusätzlicher Mitgliedsbeitrag je Sparte/Sportgruppe (ab 3. Sparte/Sportgruppe) |
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